Was wird vom Bund gefördert?
Laut BAFA ist der Erwerb eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß §2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland förderfähig, dabei ist es egal ob es sich um einen Kauf oder ein Leasing handelt.
Gefördert werden folgende Typen:- reine Elektroautos
- Brennstoffzellenautos
Auch der zusätzliche Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) ist förderfähig, sobald dieses serienmäßig durch den Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt (gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug) zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs verbaut wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie hier in den
Listen der förderfähigen Fahrzeuge
Quelle: BAFA