Die neue Regelung der Politik tritt in Kraft!
Wir freuen uns ganz persönlich, dass es nun endlich möglich ist, 125er Roller mit dem PKW-Führerschein zu fahren.
Die Zustimmung des Bundesrates ist erfolgt, die des Bundestages gilt als sicher – jetzt ist es soweit: auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125cm³ können fortan mit dem Führerschein B196 gefahren werden.
Als Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196 gelten folgende Punkte:
Tauschen kann so einfach sein, wir machen es möglich.
Sie haben Fragen zu den neuen Bestimmungen, zum Wechsel von 50 auf 125 ccm?
Gern beraten wir Sie in unseren Vespa Standorten oder fragen Sie uns ganz einfach per E-Mail:
Schreiben Sie uns jetztWeitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
Quellennachweis des ADAC:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/
Quelle des Bußgeldkatalog:
https://www.bussgeldkatalog.org/news/mit-dem-pkw-fuehrerschein-125er-leichtkraftraeder-fahren-moeglich-seit-2020-1972634/
** Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem‚ Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.